Initiative i2357: Wehrdienstreform: Antrittszeitpunkt flexibilisieren
 Ja: 32 (76%) · Enthaltung: 8 · Nein: 10 (24%) · Nicht angenommen (Rang 10)
Diese Initiative
 
0(0+0)37(12+25)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Dauer von Wehr- und Zivildienst
Diese Initiative
 
 
2(2+0)36(11+25)
 
 
Wehrdienstreform: Einschränkungen für Zivildiener abschaffen
Diese Initiative
 
 
3(3+0)38(13+25)
 
 
Wehrdienstreform: Faire Entlohnung
Diese Initiative
 
 
17(4+13)22(10+12)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Geschlechter / Alle einziehen
Diese Initiative
 
 
2(2+0)32(10+22)
 
 
Wehrdienstreform: Evaluation durch die Wehrdienstpflichtigen
Diese Initiative
 
 
11(7+4)20(9+11)
 
 
Wehrdienstreform: Katastrophenschutzausbildung vor Kampfausbildung
Diese Initiative
 
 
10(8+2)13(6+7)
 
 
Wehrdienstreform: Ethik-, Diplomatie- und Geschichtsunterricht in der Wehrpflicht
Diese Initiative
 
 
10(6+4)18(9+9)
 
 
Wehrdienstreform: Freiwilliges soziales Jahr trotzdem einführen
Diese Initiative
 
 
17(5+12)19(9+10)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung bei der Stellung
Diese Initiative
 
 
18(11+7)6(4+2)
 
 
Wehrdienstreform: Europäische Integration / "Erasmus für Wehrdienst"
Diese Initiative
 
 
33(11+22)5(4+1)
 
 
Wehrdienstreform: Mehr anrechenbare Ausbildungen
Diese Initiative
 
 
28(9+19)4(3+1)
 
 
Wehrdienstreform: Echt frei wählbare Stellen/Vertiefungen
Diese Initiative
 
 
29(9+20)4(3+1)
 
 
Wehrdienstreform: Anrechenbarkeit von zivilgesellschaftlichem Engagement
Diese Initiative
 
 
28(9+19)11(6+5)
 
 
Wehrdienstreform: Arbeitsrechtlich an Sozialberufe angleichen
Diese Initiative
 
 
35(12+23)4(2+2)
 
 
Wehrdienstreform: Längerfristige, verteile Ableistung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes
Diese Initiative
 
 
38(14+24)4(3+1)
 
 
Telearbeit für Zivildiener ermöglichen
Letzter Entwurf vom 13.02.2013 um 03:16 Uhr · Quelltext

Der Antrittszeitpunkt sollte flexibilisiert werden.

Er sollte innerhalb einer bestimmten Spanne selbst gewählt werden können um den Eingriff in den schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu mildern, der mit einen zwingenden Dienst für den Staat verbunden ist. Wer von sich aus die richtige Zeit wählt, ist engagierter bei der Sache als ein gezwungener Mensch. Nicht für jeden ist jeder Zeitpunkt passend.

Alternativ sollen zumindest weiteren Aufschubgründe (Ausbildung, Reise o.Ä.) zulässig sein.