Initiative i2365: Wehrdienstreform: Gleichstellung bei der Stellung
 Ja: 35 (80%) · Enthaltung: 6 · Nein: 9 (20%) · Nicht angenommen (Rang 9)
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4(3+1)34(10+24)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Dauer von Wehr- und Zivildienst
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16(8+8)22(6+16)
 
 
Wehrdienstreform: Einschränkungen für Zivildiener abschaffen
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15(7+8)22(6+16)
 
 
Wehrdienstreform: Faire Entlohnung
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20(6+14)19(8+11)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Geschlechter / Alle einziehen
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10(8+2)24(6+18)
 
 
Wehrdienstreform: Evaluation durch die Wehrdienstpflichtigen
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10(6+4)28(6+22)
 
 
Wehrdienstreform: Katastrophenschutzausbildung vor Kampfausbildung
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14(10+4)24(6+18)
 
 
Wehrdienstreform: Ethik-, Diplomatie- und Geschichtsunterricht in der Wehrpflicht
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13(8+5)26(8+18)
 
 
Wehrdienstreform: Freiwilliges soziales Jahr trotzdem einführen
Diese Initiative
 
 
19(9+10)17(5+12)
 
 
Wehrdienstreform: Antrittszeitpunkt flexibilisieren
Diese Initiative
 
 
21(12+9)18(5+13)
 
 
Wehrdienstreform: Europäische Integration / "Erasmus für Wehrdienst"
Diese Initiative
 
 
22(10+12)2(2+0)
 
 
Wehrdienstreform: Mehr anrechenbare Ausbildungen
Diese Initiative
 
 
23(13+10)4(4+0)
 
 
Wehrdienstreform: Echt frei wählbare Stellen/Vertiefungen
Diese Initiative
 
 
22(12+10)3(3+0)
 
 
Wehrdienstreform: Anrechenbarkeit von zivilgesellschaftlichem Engagement
Diese Initiative
 
 
19(10+9)9(5+4)
 
 
Wehrdienstreform: Arbeitsrechtlich an Sozialberufe angleichen
Diese Initiative
 
 
40(15+25)2(2+0)
 
 
Wehrdienstreform: Längerfristige, verteile Ableistung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes
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39(14+25)3(3+0)
 
 
Telearbeit für Zivildiener ermöglichen
Letzter Entwurf vom 13.02.2013 um 03:48 Uhr · Quelltext

Die Stellung ist derzeit (meinem zugegebenermaßen etwas älteren Wissensstand zufolge) neben der Tauglichkeitsfeststellung eine vom Bundesheer durchgeführte Werbeveranstaltung für sich selbst, bei der der Zivildienst absolut stiefmütterlich behandelt wird. Das ist nicht mehr haltbar: Es muss neutral über beide Dienste und Vor- und Nachteile aufgeklärt werden.

Eine Gleichstellung von Wehrpflicht und Zivildienst hier und bei der Dauer muss als logische Konsequenz aber auch bei der Tauglichkeitsfeststellung beachtet werden: Der Wehrdienst darf nicht einziger Maßstab der Tauglichkeit sein. Dadurch wird sich vermutlich die Zahl der als kategorisch untauglich eingestuften Menschen verringern.