Der Antrittszeitpunkt sollte flexibilisiert werden.

Er sollte innerhalb einer bestimmten Spanne selbst gewählt werden können um den Eingriff in den schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte zu mildern, der mit einen zwingenden Dienst für den Staat verbunden ist. Wer von sich aus die richtige Zeit wählt, ist engagierter bei der Sache als ein gezwungener Mensch. Nicht für jeden ist jeder Zeitpunkt passend.

Alternativ sollen zumindest weiteren Aufschubgründe (Ausbildung, Reise o.Ä.) zulässig sein.