Initiative i2359: Wehrdienstreform: Echt frei wählbare Stellen/Vertiefungen
 Ja: 29 (74%) · Enthaltung: 11 · Nein: 10 (26%) · Nicht angenommen (Rang 13)
Diese Initiative
 
 
1(1+0)40(15+25)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Dauer von Wehr- und Zivildienst
Diese Initiative
 
 
2(2+0)38(13+25)
 
 
Wehrdienstreform: Einschränkungen für Zivildiener abschaffen
Diese Initiative
 
 
2(2+0)38(13+25)
 
 
Wehrdienstreform: Faire Entlohnung
Diese Initiative
 
 
18(5+13)24(12+12)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung der Geschlechter / Alle einziehen
Diese Initiative
 
 
2(2+0)33(11+22)
 
 
Wehrdienstreform: Evaluation durch die Wehrdienstpflichtigen
Diese Initiative
 
 
10(6+4)35(12+23)
 
 
Wehrdienstreform: Katastrophenschutzausbildung vor Kampfausbildung
Diese Initiative
 
 
9(6+3)24(6+18)
 
 
Wehrdienstreform: Ethik-, Diplomatie- und Geschichtsunterricht in der Wehrpflicht
Diese Initiative
 
 
9(5+4)33(12+21)
 
 
Wehrdienstreform: Freiwilliges soziales Jahr trotzdem einführen
Diese Initiative
 
 
4(4+0)23(13+10)
 
 
Wehrdienstreform: Gleichstellung bei der Stellung
Diese Initiative
 
 
4(3+1)28(9+19)
 
 
Wehrdienstreform: Antrittszeitpunkt flexibilisieren
Diese Initiative
 
 
13(6+7)20(6+14)
 
 
Wehrdienstreform: Europäische Integration / "Erasmus für Wehrdienst"
Diese Initiative
 
 
7(4+3)18(10+8)
 
 
Wehrdienstreform: Mehr anrechenbare Ausbildungen
Diese Initiative
 
 
15(7+8)4(4+0)
 
 
Wehrdienstreform: Anrechenbarkeit von zivilgesellschaftlichem Engagement
Diese Initiative
 
 
14(7+7)12(7+5)
 
 
Wehrdienstreform: Arbeitsrechtlich an Sozialberufe angleichen
Diese Initiative
 
 
33(10+23)4(3+1)
 
 
Wehrdienstreform: Längerfristige, verteile Ableistung der Wehrpflicht bzw. des Zivildienstes
Diese Initiative
 
 
36(12+24)5(5+0)
 
 
Telearbeit für Zivildiener ermöglichen
Letzter Entwurf vom 13.02.2013 um 03:24 Uhr · Quelltext

Sowohl im Wehr- als auch im Zivildienst soll die Beschäftigung zu einem viel stärkeren Grad als bisher frei wählbar sein, statt nur durch unverbindlichem Zuteilungswunsch beeinflussbar.

Der jederzeitige freiwillige Wechel zu einer Stelle mit ähnlichen Ausbildungsanforderungen muss in beiden Diensten möglich sein.

Begründung: Wenn der Dienst an sich schon Pflicht ist, muss wenigstens seine Ausgestaltung frei wählbar sein. Dass dadurch manche Stellen un- und manche überbesetzt sind, ist eine erwünschte Auswirkung.