Initiative i2478: Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG ( - Organfunktionen in andereren Parteien )
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 25.02.2013 um 23:50 Uhr · Quelltext

Antrag

Ersetzen von §16(3) von bisher:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.

durch:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht kann jede natürliche Person ab 16 Jahren sein. Davon ausgeschlossen sind Mitglieder, welche andere bundes- oder landesweite Organfunktionen innehaben, Personen welche politische Mandate innehaben, und Personen welche Organfunktionen, die über eine einfache Mitgliedschaft hinausgehen, in anderen Parteien haben.

Begründung

Zumindest sollen Nichtmitglieder mit politischen Mandaten ebenfalls Ausgeschlossen sein.