Initiative i2161: Klarstellung, der zwingenden Parteimitgliedschaft für SG
 Ja: 46 (72%) · Enthaltung: 3 · Nein: 18 (28%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 27.01.2013 um 18:38 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Antrag

Ersetzen von §16(3) von bisher:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.

durch:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein. Es sind die Mitglieder davon ausgeschlossen, welche andere bundes- oder landesweite Organfunktionen oder politische Mandate innehaben.

Begründung

Klarstellung, dass nur Parteimitglieder im SG tätig sein dürfen

Anregungen

  • keine gehört raus: Logikfehler korrigiert