Initiative i2182: Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG (ohne Altersbeschränkung)
 Ja: 24 (41%) · Enthaltung: 9 · Nein: 34 (59%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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25(6+19)30(24+6)
 
 
Klarstellung, der zwingenden Parteimitgliedschaft für SG
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24(7+17)22(13+9)
 
 
Klarstellung, der NICHT zwingenden Parteimitgliedschaft für SG
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30(10+20)18(9+9)
 
 
Änderung § 16/3 Bundessatzung
Letzter Entwurf vom 27.01.2013 um 23:19 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Antrag

Ersetzen von §16(3) von bisher:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht können nur Parteimitglieder sein, welche keine anderen bundes- oder landesweiten Organfunktionen oder politischen Mandate innehaben.

durch:
§16 (3) Mitglied im Schiedsgericht kann jede natürliche Person sein. Es sind die Parteimitglieder davon ausgeschlossen, welche andere bundes- oder landesweite Organfunktionen oder politische Mandate innehaben.

Begründung

Klarstellung, dass auch Nicht-Parteimitglieder im SG tätig sein dürfen. Als Mitmachpartei sollten auch Organe Nicht-Mitgliedern offen stehen.

Ohne Altersbeschränkung: Wir haben weder für Organe noch für die Mitgliedschaft Altersbeschränkungen, warum sollten wir hier welche haben? Die Basis wird schon richtig entscheiden!