Initiative i3195: Rauchen nur in Unterdruck Kammern für alle öfentl. zugängl. Räumlichkeiten + Arbeitnehmerschutz + Ausnahmen für Einzelarbeitsplätze + nur für neue Lokale
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum von 5% nicht erreicht.
Letzter Entwurf vom 19.06.2013 um 10:55 Uhr · Quelltext

Der bisherige Programmpunkt Nichtraucherschutz möge durch den folgenden ersetzt werden:

Text

Nichtraucherschutz für Arbeitnehmende

Die Piratenpartei Österreichs spricht dafür aus, dass Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen nur mehr dann erlaubt sein soll, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • der Raum hat eine starke funktionsfähige Abluftanlage eingebaut, die einen Unterdruck erzeugt
  • der Raum verfügt über selbstschließende Türen. Das Blockieren dieser Türen wird sanktioniert.
  • der Raum ist kein Arbeitsplatz von Angestellten
  • für Reinigungsarbeiten bleibt der Raum ausreichend lange zum Entlüften gesperrt, um das Reinigungspersonal nicht zu gefährden.

Eine Ausnahme besteht für räumlich getrennte Einzelarbeitsplätze, diese müssen lediglich über ein Fenster zum Lüften verfügen, außerdem darf das Reinigungspersonal hier die Reinigung verweigern. Die Regelung gilt für neue Lokale, für alle alten Lokale gilt die derzeitige gesetzliche Regelung.

Begründung

Dieser Antrag soll es ermöglichen, dass auf moderne Einrichtungen wie Unterdruck Raucherkammern zurückgegriffen werden kann, damit ein Nebeneinander von Rauchern und Nichtrauchern legal möglich bleibt ohne, dass sich der eine durch den anderen gestört fühlen muss.