Initiative i3913: Gemeinsame Regel: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
 Ja: 29 (88%) · Enthaltung: 15 · Nein: 4 (12%) · Nicht angenommen (Rang 11)
Diese Initiative
 
 
3(3+0)37(9+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Bundesprogramm gilt bundesweit
Diese Initiative
 
 
3(3+0)34(6+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei
Diese Initiative
 
 
2(2+0)37(9+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Generalversammlung als oberstes Gremium
Diese Initiative
 
 
6(4+2)31(5+26)
 
 
Gemeinsame Regel: Einheitssatzung
Diese Initiative
 
 
4(4+0)37(9+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Ein Rechenschaftsbericht
Diese Initiative
 
 
3(3+0)38(10+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Haftungsausschluss
Diese Initiative
 
 
8(6+2)21(4+17)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl
Diese Initiative
 
 
5(3+2)26(5+21)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch BGV möglich
Diese Initiative
 
 
9(6+3)15(4+11)
 
 
Gemeinsame Regel: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Diese Initiative
 
 
12(7+5)21(3+18)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch EBV möglich
Diese Initiative
 
 
25(8+17)3(1+2)
 
 
Gemeinsame Regel: Keine Mitgliedschaft in mehreren Landesparteien
Diese Initiative
 
 
23(7+16)5(2+3)
 
 
Gemeinsame Regel: Mehrheitliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
30(11+19)0(0+0)
 
Gemeinsame Regel: Schriftliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
26(7+19)2(2+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteiausschluss auf Landesebene möglich
Letzter Entwurf vom 19.10.2013 um 16:19 Uhr · Quelltext

Bezirks- und Ortsparteien können zu den gleichen Bedingungen gegründet werden wie Landesparteien.

Begründung

Z.B. wäre eine Piratenpartei Steiermark so lange für Graz mitverantwortlich, bis sich eine Piratenpartei Graz gründet.

Finanzielle Mittel gehen gemäß des beschlossenen Verteilungsschlüssels an die Bezirks-, Orts- oder Landesparteien, d.h. sobald es eine Piratenpartei Graz gibt erhält diese den Anteil der Mitgliedsbeiträge den bisher die Piratenpartei Steiermark erhalten hat.

Dementsprechend sind Wahlkampfausgaben im eigenen Tätigkeitsbereich auch selbst zu finanzieren.

Mitglieder sollen auf jeder Ebene unabhängig voneinander Mitglied in maximal 1 Partei sein können.