Initiative i3906: Gemeinsame Regel: Parteiausschluss auf Landesebene möglich
 Ja: 11 (31%) · Enthaltung: 13 · Nein: 24 (69%) · Nicht angenommen (Rang 15)
Diese Initiative
 
 
2(2+0)39(11+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Bundesprogramm gilt bundesweit
Diese Initiative
 
 
1(1+0)36(8+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei
Diese Initiative
 
 
1(1+0)37(9+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Generalversammlung als oberstes Gremium
Diese Initiative
 
 
2(2+0)36(8+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Einheitssatzung
Diese Initiative
 
 
2(2+0)39(11+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Ein Rechenschaftsbericht
Diese Initiative
 
 
1(1+0)38(10+28)
 
 
Gemeinsame Regel: Haftungsausschluss
Diese Initiative
 
 
5(5+0)25(6+19)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl
Diese Initiative
 
 
5(3+2)33(7+26)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch BGV möglich
Diese Initiative
 
 
4(4+0)26(7+19)
 
 
Gemeinsame Regel: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Diese Initiative
 
 
11(6+5)29(6+23)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch EBV möglich
Diese Initiative
 
 
2(2+0)26(7+19)
 
 
Gemeinsame Regel: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
Diese Initiative
 
 
10(5+5)18(4+14)
 
 
Gemeinsame Regel: Keine Mitgliedschaft in mehreren Landesparteien
Diese Initiative
 
 
8(6+2)22(5+17)
 
 
Gemeinsame Regel: Mehrheitliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
15(10+5)17(3+14)
 
 
Gemeinsame Regel: Schriftliche Bestätigung der Satzung
Letzter Entwurf vom 19.10.2013 um 14:36 Uhr · Quelltext

Ein Parteiausschluss in der Landespartei betrifft nur die Mitgliedschaft in der Landespartei.

Begründung

Die Landesparteien müssen die Möglichkeit haben Mitglieder auszuschließen.

Ein Ausschluss aus der Bundespartei bedeutet auch einen Ausschluss aus der Landespartei. Ein Ausschluss aus der Landespartei bedeutet aber nicht einen Ausschluss aus der Bundespartei.

Hintergrund

Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.