Initiative i3912: Gemeinsame Regel: Parteien erst ab Mindestmitgliederanzahl
 Ja: 23 (74%) · Enthaltung: 17 · Nein: 8 (26%) · Nicht angenommen (Rang 7)
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5(2+3)31(11+20)
 
 
Gemeinsame Regel: Bundesprogramm gilt bundesweit
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1(1+0)32(9+23)
 
 
Gemeinsame Regel: Mitglieder der Landespartei sind Mitglieder der Bundespartei
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0(0+0)35(12+23)
 
 
Gemeinsame Regel: Generalversammlung als oberstes Gremium
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8(3+5)24(6+18)
 
 
Gemeinsame Regel: Einheitssatzung
Diese Initiative
 
 
1(1+0)34(11+23)
 
 
Gemeinsame Regel: Ein Rechenschaftsbericht
Diese Initiative
 
 
1(1+0)35(12+23)
 
 
Gemeinsame Regel: Haftungsausschluss
Diese Initiative
 
 
24(5+19)16(7+9)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch BGV möglich
Diese Initiative
 
 
23(6+17)8(6+2)
 
 
Gemeinsame Regel: Mindestgröße von Vorstand/Geschäftsführung
Diese Initiative
 
 
26(7+19)13(4+9)
 
 
Gemeinsame Regel: Auflösung durch EBV möglich
Diese Initiative
 
 
21(4+17)8(6+2)
 
 
Gemeinsame Regel: Gleiche Bedingungen für Ortsparteien und Landesparteien
Diese Initiative
 
 
22(5+17)7(5+2)
 
 
Gemeinsame Regel: Keine Mitgliedschaft in mehreren Landesparteien
Diese Initiative
 
 
26(7+19)2(2+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Mehrheitliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
28(9+19)0(0+0)
 
Gemeinsame Regel: Schriftliche Bestätigung der Satzung
Diese Initiative
 
 
25(6+19)5(5+0)
 
 
Gemeinsame Regel: Parteiausschluss auf Landesebene möglich
Letzter Entwurf vom 19.10.2013 um 15:26 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Eine Landes- oder Ortspartei soll erst gegründet werden dürfen wenn eine Mindestanzahl an Mitgliedern erreicht wurde.

Begründung

Diese Mindestanzahl könnte z.b. in der doppelten Höhe der Anzahl der Organpositionen sein, damit die Basis im Notfall eine Mehrheit gegen die Organe hat.

Eine zusätzliche Partei bedeutet zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Wenn in der Partei quasi nur Organmitglieder sind, ist fraglich ob dies vorteilhaft ist.

Zusammen mit der Möglichkeit eines Ausschlusses aus der Landespartei ergibt sich sonst ein Macht-Cluster welches nicht mehr aufgelöst werden kann durch die Mitglieder der Landes- oder Ortspartei.

Im Normalfall gehen wir mal von 3 Vorständen, 3 Geschäftsführern, 1 Schiedsrichter und 1 Rechnungsprüfer aus.

Hintergrund

Ausgehend von https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3822.html möchte ich in diesem Meinungsbild erfassen welche Regeln wir gemeinsam beschließen könnten.