Initiative i152: Unvereinbarkeit von bundesweiten politischen Mandaten und gewählten Parteifunktionen
 Ja: 24 (45%) · Enthaltung: 13 · Nein: 29 (55%) · Nicht angenommen (Rang 3)
Letzter Entwurf vom 20.08.2012 um 22:07 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

Antrag

Der folgende Paragraph werde zur Satzung hinzugefügt (die genaue Position wäre separat zu bestimmen):

§?? Unvereinbarkeit
(1) Mitglieder gewählter Parteiorgane dürfen im Interesse einer Verhinderung von Ämterkumulation nicht gleichzeitig Träger bundesweiter politischer Mandate sein. Daher gelten folgende Bestimmungen:
(2) Nimmt ein Mitglied eines gewählten Parteiorgans ein Mandat zum Nationalratsabgeordneten oder Mitglied des Europäischen Parlaments an, so ist seine Stelle als Parteiorgan mit der Annahme des politischen Mandats vakant.
(3) Mandatsträger der Piratenpartei Österreichs in Nationalrat und Europäischem Parlament sind von der Kandidatur zu und Mitgliedschaft in gewählten Parteiorganen ausgeschlossen.

Begründung

Im Sinne einer flachen Hierarchie sollte Ämterkumulation vermieden werden, um nicht zuviel Macht bei einer Person zu sammeln. Formal muss dies in der Satzung festgehalten werden, wenn dies mehrheitlich gewünscht wird.

Antwort auf Anregung „auslaufen statt vakanz“: Als Alternative eingebracht, siehe https://lqfb.piratenpartei.at/initiative/show/157.html