Diese Initiative | 30 | (27+3) | 27 | (22+5) | Unvereinbarkeit von bundesweiten politischen Mandaten und gewählten Parteifunktionen (Auslaufen der Parteifunktion statt sofortiger Rücktritt) | |||
Diese Initiative | 39 | (34+5) | 20 | (18+2) | Unvereinbarkeit von bundesweiten politischen Mandaten und gewählten Parteifunktionen |
Gegenantrag zu i152 und i157: Unvereinbarkeit
Antrag
In der Satzung soll es keinen Paragraphen zur Unvereinbarkeit von Mandat und Funktion geben.
Begründung
Personalmangel
Uns fehlt das Personal. Wir haben derzeit ca. 74 Leute, die eine Funktion in der Partei inne haben, wenn alle interimistisch besetzten Positionen gewählt sind, werden wir ca. 100 Funktionäre haben (Nur Länder und Bund. Orts- und Regionalorganisationen noch nicht eingerechnet.). Wenn man diese von denen abzieht, die sich aktiv in die Parteiarbeit einbringen bleiben nicht viele übrig.
Synergie
Man sollte den Vorteil bedenken, dass ein in den Nationalrat oder ins EU-Parlament gewählter Mandatar, der dies dann statt seinem bisherigen Brotberuf ausübt, sich in einer ehrenamtlichen Funktionärstätigkeit viel besser einbringen kann, da er sich ja dann viel mehr mit der politischen Materie beschäftigt und viel besser Vernetzt ist.
Eigenverantwortung
Einem Kandidaten für ein Amt oder ein Mandat sollte man die Fähigkeit zutrauen, sich seine Zeit eigenverantwortlich einzuteilen, ansonsten ist er dafür sowieso ungeeignet.