am 11.08.2012 um 13:49 Uhr
auslaufen statt vakanz
(2) Nimmt ein Mitglied eines gewählten Parteiorgans ein Mandat zum Nationalratsabgeordneten oder Mitglied des Europäischen Parlaments an, so ist seine Stelle als Parteiorgan mit der Annahme des politischen Mandats vakant.
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(2) Nimmt ein Mitglied eines gewählten Parteiorgans ein Mandat zum Nationalratsabgeordneten oder Mitglied des Europäischen Parlaments an, so ist eine erneute Kandidatur als Parteiorgan nicht mehr möglich, solange das Mandat gehalten wird.
das mandat läuft automatisch aus. nachbesetzungen durch rücktritte sind kontraproduktiv.
CU TOM
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