Initiative i157: Unvereinbarkeit von bundesweiten politischen Mandaten und gewählten Parteifunktionen (Auslaufen der Parteifunktion statt sofortiger Rücktritt)
 Ja: 24 (52%) · Enthaltung: 20 · Nein: 22 (48%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
27(22+5)30(27+3)
 
 
Keine Unvereinbarkeit
Diese Initiative
 
 
29(24+5)20(17+3)
 
 
Unvereinbarkeit von bundesweiten politischen Mandaten und gewählten Parteifunktionen
Letzter Entwurf vom 11.08.2012 um 14:47 Uhr · Quelltext

Dies ist ein Meinungsbild zur Abklärung der Zustimmung vor der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei der BGV.

Antrag

Der folgende Paragraph werde zur Satzung hinzugefügt (die genaue Position wäre separat zu bestimmen):

§?? Unvereinbarkeit
(1) Mitglieder gewählter Parteiorgane dürfen im Interesse einer Verhinderung von Ämterkumulation nicht gleichzeitig Träger ebenso weitreichender politischer Mandate sein. Daher gelten folgende Bestimmungen:
(2) Nimmt ein Mitglied eines gewählten Parteiorgans ein Mandat zum Nationalratsabgeordneten oder Mitglied des Europäischen Parlaments an, so ist eine erneute Kandidatur als Parteiorgan nicht mehr möglich, solange das Mandat gehalten wird; die aktuelle Funktionsperiode läuft aber noch regulär aus.
(3) Mandatsträger der Piratenpartei Österreichs in Nationalrat und Europäischem Parlament sind von der Kandidatur zu gewählten Parteiorganen ausgeschlossen.

Begründung

Im Sinne einer flachen Hierarchie sollte Ämterkumulation vermieden werden, um nicht zuviel Macht bei einer Person zu sammeln. Formal muss dies in der Satzung festgehalten werden, wenn dies mehrheitlich gewünscht wird.

Alternativversion auf mitom2s Vorschlag – keine automatische Vakanz, sondern Auslaufen und Verbot der Wiederkandidatur.