Initiative i150: Schutzdauer - Enden mit Tod, ausser bei minderjähriger Nachkommenschaft
 Ja: 21 (58%) · Enthaltung: 18 · Nein: 15 (42%) · Nicht angenommen (Rang 3)
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14(12+2)26(20+6)
 
 
Schutzdauer - Bis zum Tod, oder 10 Jahre nach Veröffentlichung
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9(9+0)20(13+7)
 
 
Schutzdauer - 1 Jahr nach Tod, fruehestens 5 Jahre nach Veröffentlichung
Diese Initiative
 
 
18(16+2)15(10+5)
 
 
Schutzdauer - 20 Jahre nach Erstveroeffentlichung
Diese Initiative
 
 
21(19+2)15(9+6)
 
 
Schutzdauer - 30 Jahre nach Erstveroeffentlichung
Letzter Entwurf vom 11.08.2012 um 10:58 Uhr · Quelltext

Der Urheberschutz und alle daran geknüpften Rechte enden bei Ableben des Künstlers, es sei denn es existieren minderjährige Personen ersten Verwandtschaftsgrades und/oder eine eingetragene Lebenspartnerin oder Partner. Als eingetragener Partnerschaften gelten alle standesamtlich geschlossene Ehen, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften.

In diesen Fälle kommen die Einkünfte aus dem Urheberrecht der minderjährigen Sohn und/oder Tochter zu gute bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Bei einer eingetragenen Partnerschaft werden die Einkünfte aus dem Urheberrecht along zur Witwenpension bis zum Tode des Partners ausbezahlt.

Alle Rechte aus Urheberschaft enden auf alle Fälle spätestens mit
a) Tod des eingetragenen Lebenspartners
b) Volljährigkeit der eigenen Kinder