Diese Initiative | 10 | (9+1) | 25 | (22+3) | Schutzdauer - Bis zum Tod, oder 10 Jahre nach Veröffentlichung | |||
Diese Initiative | 14 | (11+3) | 18 | (16+2) | Schutzdauer - 1 Jahr nach Tod, fruehestens 5 Jahre nach Veröffentlichung | |||
Diese Initiative | 15 | (10+5) | 18 | (16+2) | Schutzdauer - Enden mit Tod, ausser bei minderjähriger Nachkommenschaft | |||
Diese Initiative | 22 | (19+3) | 3 | (2+1) | Schutzdauer - 30 Jahre nach Erstveroeffentlichung |
Heute ist es so, dass die Urheberrechte eines Werkes einen Bestimmten Zeitraum lang gelten, danach wird das Werk freies, öffentliches Eigentum. Der heutigen Gesetzeslage nach läuft die Schutzfrist bis: 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Werks. Das ist eine Dauer die meiner Meinung heute nicht mehr angemessen erscheint.
Vorschläge zur Reformierung:
Reform 1.a: Die Schutzdauer soll nicht an den Tod des Künstlers, sondern an den Veröffentlichungszeitpunkt geknüpft sein. Begründung: Alle Werke sollen gleich lange Schutzstatus genießen.
Reform 1.b: Die Schutzdauer von 70 Jahren bis nach dem Tod des Künstlers ist zu lang. Sie muss verkürzt werden. Vorschlag: Jedes Werk genießt bis 20 Jahre nach der Veröffentlichung Schutzrechte. Begründung: Es bringt dem Künstler wenig, wenn sein Werk noch 70 Jahre nach seinem Tod verwertet werden kann. Dies ist eher eine ungerechtfertigte Geldbeschaffung der Erben des Künstlers oder der Vertriebsindustrie.