Initiative i245: Schutzdauer - 5 Jahre nach Tod, fruehestens 15 Jahre nach Veröffentlichung, Sonderkündigungsrecht aus Verträgen nach 5 Jahren
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Letzter Entwurf vom 19.08.2012 um 22:12 Uhr · Quelltext

Schutzdauer

Die Schutzdauer des Urheberrechts beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung (erste öffentliche Verbreitung jeder Art) und
endet 5 Jahre nach dem Tod des Urhebers, aber frühestens 15 Jahre nach der Erstveröffentlichung.
Die Mindestschutzdauer gilt nur, wenn eine Veröffentlichung vor Ablaufen der 5 Jahresfrist nach Ableben des Urhebers stattfindet.

Ab dem 5. Vertragsjahr tritt ein Sonderkündigungsrecht für die entgeltliche Abtretung von Rechten ein.

Begründung

15 Jahre Mindestschutz bei Veröffentlichung bis 5 Jahre nach dem Tod des Urhebers

Die Schutzdauer liegt derzeit bei Lebenszeit + 70 Jahre. Dies ist unserer Meinung nach zu viel und begünstigt zu stark Verwerter und deren Erben, verhindert bzw. erschwert zudem das remixen.

Urheberrecht wurde eingeführt um Urhebern eine gute Bezahlung für deren Arbeit zu ermöglichen, es sollte auf diesen Zweck zurückgestutzt werden.

Eine Mindestschutzdauer von 15 Jahren soll gewährleisten, dass auch bei verfrühtem Ableben des Künstler nach der Veröffentlichung ein angemessenes Vermächtnis den Erben zuteil wird, sowie dass auch ältere Künstler veröffentlicht werden, die bei einer zu kurzen Schutzdauer nicht (so leicht) veröffentlicht werden würden.

Eine zu kurze Schutzdauer würde große Labels bevorzugen, weil nur sie mit einem großen Werbeetat schnell genug Werbung für neue Künstler machen könnten um die kurze Schutzfrist ideal auszunutzen.

Ab dem 5. Vertragsjahr tritt ein Sonderkündigungsrecht für die entgeltliche Abtretung von Rechten ein.
Dies soll die Verhandlungsposition von Urhebern gegenüber ihren Labels verbessern, sowie den Wettbewerb der Labels untereinander verbessern.
Wenn Urheber ihre Rechte jedoch an die Allgemeinheit verschenken können sie diese nicht mehr zurück einfordern.