Initiative i4437: Gegenantrag zu i4354: Änderung Bundessatzung §7(2)
 Ja: 10 (22%) · Enthaltung: 3 · Nein: 35 (78%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
9(2+7)36(12+24)
 
 
Änderung Bundessatzung §7(2)
Letzter Entwurf vom 03.01.2014 um 23:45 Uhr · Quelltext

Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Bundessatzung in §7 beschließen

Alter Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesgeschäftsordnungen werden von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Neuer Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesordnungen werden von der Bundesgeneralversammlung mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Begründung

Die Ordnungen sind wichtig für die Abläufe innerhalb der Piratenpartei und sollen daher Stabilität garantieren. Die in Liquid durchgeführten Änderungen sind schon inflationärer Natur und hinterlassen einen hohen Grad an Unsicherheit.