Initiative i4354: Änderung Bundessatzung §7(2)
 Ja: 22 (71%) · Enthaltung: 17 · Nein: 9 (29%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
36(12+24)9(2+7)
 
 
Gegenantrag zu i4354: Änderung Bundessatzung §7(2)
Letzter Entwurf vom 20.12.2013 um 17:11 Uhr · Quelltext

Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Bundessatzung in §7 beschließen

Alter Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesgeschäftsordnungen werden von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Neuer Text

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesordnungen werden von der Bundesgeneralversammlung oder gemäß der Liquid-Democracy-Ordnung mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

Begründung

Kurzbezeichnungen werden ausgeschrieben und die anderen Dokumente sind Ordnungen.