Die Bundesgeneralversammlung möge die Änderung der Bundessatzung in §7 beschließen

=Alter Text=

(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesgeschäftsordnungen werden von der BGV oder gemäß der LDO mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

=Neuer Text=

(2) Die Bundesgeschäftsordnung regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie und andere Bundesordnungen werden von der Bundesgeneralversammlung mit einer Mehrheit von zumindest 60% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert.

=Begründung=

Die Ordnungen sind wichtig für die Abläufe innerhalb der Piratenpartei und sollen daher Stabilität garantieren. Die in Liquid durchgeführten Änderungen sind schon inflationärer Natur und hinterlassen einen hohen Grad an Unsicherheit.