Initiative i425: Familienpolitik: Kindergeld, Karenzmodelle, Kündigungsschutz
 Ja: 42 (70%) · Enthaltung: 8 · Nein: 18 (30%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 27.08.2012 um 23:44 Uhr · Quelltext

Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Familienpolitik

Kindergeld, Karenzmodelle, Kündigungsschutz

Karenzgeld

Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die bewirken dass Väter und Mütter sich gemeinsam in angemessenen Zeitausmaß um ihre Kinder kümmern können.
Karenzmodelle sollen geschaffen werden, die es ermöglichen Teilzeit zu arbeiten UND Karenz zu beziehen. Ein Karenzbezug soll in der betragsmäßigen Höhe für alle gleich sein, die Einteilung soll den Eltern obliegen. Eine Teilung 50/50 muss möglich gemacht werden.
 

Elternteilzeit

Elternteilzeit muss für alle Mitarbeiter auch in kleineren Betrieben möglich gemacht werden, ab dem Zeitpunkt, an dem Mitarbeiter 10 Monate im Unternehmen ist. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder etwaige Obsorgeregelungen sollen nicht als Voraussetzung gelten, der Nachweis einer Notwendigkeit wegen Kinderbetreuung muss genügen.
 

Kündigungsschutz

Sofortiger Kündigungsschutz für beide Elternteile ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft. Die Eltern müssen innerhalb von 5 Monaten bekannt geben, wie sie die Karenz in Anspruch nehmen wollen. Bis zum Antritt der Karenz besteht weiterhin Kündigungsschutz.
Damit wird auch dem Argument zur die Benachteiligung von Frauen bei Gehaltskosten, Beförderungen, etc. entgegen gewirkt, weil bei beiden, Mutter und Vater das gleiche Risiko besteht.
 

Begründung

Karenzmodelle:

Die derzeitigen Karenzmodelle sind in den vergangenen Jahrzehnten stufenweise entstanden, waren deshalb immer ein Kompromiss der Koalitionsparteien, ideologisch gesteuert und weisen genau aus diesem Grund keine Fantasie auf.
Es ging dabei immer um einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und deren angeblicher Bedürfnisse und der Arbeiterschaft und derer angeblicher Bedürfnisse.

Immer wird davon ausgegangen dass ein Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt, der andere Elternteil arbeitet und die Finanzierung der Familie übernimmt. Durch gegenderte Schreibweisen wird auch hier die Realität verfälscht. Mit dem betreuenden Elternteil ist immer die Mutter gemeint, mit dem Finanzierenden der Vater.

Nach den derzeitigen Modellen wird dem finanzierenden Teil maximal 20% der gesamten Karenzzeit zugeteilt.

Mit den derzeitigen Modellen ist also bereits vorweg genommen, wie eine Aufteilung der Kinderzeit im Falle einer Trennung erfolgen würde.

Es gibt auch keine Möglichkeit, dass Eltern Arbeit und Kinderbetreuung 50/50 teilen können. Die oft propagierte Halbe/Halbe-Teilung der Regierung wird von derselben durch schwache Gesetze verhindert.

Elternteilzeit:

Zur Gewährung von Elternteilzeit sind nur Betriebe über 20 Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet und das nur dann, wenn der Mitarbeiter bereits 3 Jahre im Unternehmen ist. Während die Mutter in Karenz ist, hat der Vater keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Besuchsmütter oder -väter weisen diesen laut rechtlicher Definition nicht auf (nur die Obsorgeberechtigten), haben deshalb auch keinen Anspruch.

Kündigungsschutz:

Der Kündigungsschutz beginnt bei allen Modellen bei der Mutter ab Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber bis 4 Monate nach der Entbindung, wenn Karenz in Anspruch genommen wird, bis 4 Wochen nach Ende der Karenz.

Beim Vater besteht trotzdem er in den meisten Fällen für die Finanzierung der jungen Familie sorgt, kein Kündigungsschutz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft der Mutter. Will er in Karenz gehen hat er erst frühestens 4 Monate vor der Karenz Kündigungsschutz, bis 4 Wochen nach der Karenz.
Der Vater muss also möglichst spät seine Karenz bekanntgeben, weil er sonst gekündigt werden kann. Wenn er vorher gefragt wird, ob er in Karenz geht, müßte er um eine Kündigung zu verhindern, seinen Arbeitgeber belügen. Das verhindert eine Karenz von Vätern in der Gesellschaft, wieder durch ein Gesetz, dass die Regierung geschaffen hat.