Beistrichsetzung und Rechtschreibung beachten, sowie Text etwas besser ausformulieren
am 30.08.2012 um 15:08 Uhr

Der folgende Text möge an passender Stelle (z. B. unter der genannten Überschrift und Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Familienpolitik
Kindergeld, Karenzmodelle, Kündigungsschutz
Karenzgeld
Es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die bewirken, dass Väter und Mütter sich gemeinsam und in angemessenem Zeitausmaß um ihre Kinder kümmern können.
Karenzmodelle sollen geschaffen werden, die es ermöglichen, gleichzeitig Teilzeit zu arbeiten sowie Karenz zu beziehen. Ein Karenzbezug soll in der betragsmäßigen Höhe für alle gleich sein, die Einteilung soll den Eltern obliegen. Eine Teilung 50/50 muss möglich gemacht werden.
 

Elternteilzeit
Elternteilzeit muss für alle Mitarbeiter, auch in kleineren Betrieben, möglich gemacht werden, ab dem Zeitpunkt, an dem Mitarbeiter sich mindestens10 Monate im Unternehmen befinden. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind oder etwaige Obsorgeregelungen sollen nicht als Voraussetzung gelten. Der Nachweis einer "bestehenden Notwendigkeit für Kinderbetreuung" muss genügen.
 

Kündigungsschutz
Sofortiger Kündigungsschutz für beide Elternteile ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Schwangerschaft soll eingeführt werden. Die Eltern müssen innerhalb von 5 Monaten bekannt geben, wie sie die Karenz in Anspruch nehmen wollen. Bis zum Antritt der Karenz besteht weiterhin Kündigungsschutz.
Damit wird auch dem Argument bezüglich Benachteiligung von Frauen bei Gehaltskosten, Beförderungen, etc. entgegen gewirkt, da bei beiden Elternteilen das gleiche Risiko besteht.
 

Begründung
Karenzmodelle:
Die derzeitigen Karenzmodelle sind in den vergangenen Jahrzehnten stufenweise entstanden, waren deshalb immer ein Kompromiss der Koalitionsparteien, ideologisch gesteuert, und weisen genau aus diesem Grund keine Innovation auf.
Es ging dabei mehrheitlich um einen Kompromiss zwischen Wirtschaft und deren angeblicher Bedürfnisse und der Arbeiterschaft und derer angeblicher Bedürfnisse.

Grundsätzlich wird hier davon ausgegangen, dass ein Elternteil die Betreuung der Kinder übernimmt, der andere Elternteil arbeitet und die Finanzierung der Familie übernimmt. Durch gegenderte Schreibweisen wird auch hier die Realität verfälscht. Mit dem betreuenden Elternteil ist im Regelfall die Mutter gemeint, mit dem Finanzierenden der Vater.

Nach den derzeitigen Modellen wird dem finanzierenden Teil maximal 20% der gesamten Karenzzeit zugeteilt.

Mit den derzeitigen Modellen ist also bereits vorweg genommen, wie eine Aufteilung der Kinderzeit im Falle einer Trennung erfolgen würde.

Es gibt auch keine Möglichkeit, dass Eltern Arbeit und Kinderbetreuung 50/50 teilen können. Die oft propagierte Halbe/Halbe -Teilung der Regierung wird von derselben durch zu wenig ausformulierte Regelwerle und nicht eindeutige Gesetze verhindert.

Elternteilzeit:
Zur Gewährung von Elternteilzeit sind nur Betriebe über 20 Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, und das nur dann, wenn der Mitarbeiter bereits 3 Jahre im Unternehmen ist. Während die Mutter in Karenz ist, hat der Vater keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, Besuchsmütter oder -väter weisen diesen, laut rechtlicher Definition, nicht auf (nur die Obsorgeberechtigten), haben deshalb auch keinen Anspruch.

Kündigungsschutz:
Der Kündigungsschutz beginnt in allen Modellen bei der Mutter ab Bekanntgabe der Schwangerschaft beim Arbeitgeber bis 4 Monate nach der Entbindung, wenn Karenz in Anspruch genommen wird, bis 4 Wochen nach Ende der Karenz.

Beim Vater besteht, trotzdem er in den meisten Fällen für die Finanzierung der jungen Familie sorgt, kein Kündigungsschutz bei Bekanntgabe der Schwangerschaft der Mutter. Will er in Karenz gehen, so besteht für ihn erst frühestens 4 Monate vor der Karenz Kündigungsschutz, bis 4 Wochen nach der Karenz.
Der Vater muss also möglichst spät seinen Karenzanspruch bekanntgeben, weil er sonst gekündigt werden kann. Wenn er vorher gefragt wird, ob er in Karenz geht, müßte er um eine Kündigung zu verhindern, seinen Arbeitgeber belügen. Das verhindert eine Karenz von Vätern in der Gesellschaft, wieder durch ein Gesetz, dass die Regierung geschaffen hat.


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