Modelle sind flexibel zuteilbar
am 04.09.2012 um 17:09 Uhr

//Nach den derzeitigen Modellen wird dem finanzierenden Teil maximal 20% der gesamten Karenzzeit zugeteilt.

Mit den derzeitigen Modellen ist also bereits vorweg genommen, wie eine Aufteilung der Kinderzeit im Falle einer Trennung erfolgen würde.

Es gibt auch keine Möglichkeit, dass Eltern Arbeit und Kinderbetreuung 50/50 teilen können. Die oft propagierte Halbe/Halbe-Teilung der Regierung wird von derselben durch schwache Gesetze verhindert.//

Das ist nicht richtig. Die 20% beziehen sich auf die zusätzliche Zeit, in der eine Kindergeldzahlung erfolgt wenn der Partner auch in Karenz geht. Die Aufteilung ist nicht an diese Grenze gebunden, 50:50 ist problemlos möglich. Damit wird auch nichts verhindert.

Darüber hinaus ist der Kindergeldbezug nicht mit der Karenzzeit gekoppelt. Man kann auch Kindergeld beziehen und arbeiten. Allerdings stehen dem die niedrigen Zuverdienstgrenzen beim Kindergeld im Weg. Man kann auch in Karenz sein und kein Kindergeld beziehen.


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