Diese Initiative | 25 | (14+11) | 48 | (10+38) | Keine Änderung | |||
Diese Initiative | 19 | (10+9) | 62 | (20+42) | Rabatte nur mehr in Einzelfällen, dort aber unbegrenzt. Keine Probemonate mehr. | |||
Diese Initiative | 19 | (10+9) | 44 | (14+30) | Rabatte nur mehr in Einzelfällen | |||
Diese Initiative | 20 | (11+9) | 43 | (13+30) | Rabatte nur mehr in Einzelfällen und maximale Anzahl der Rabatte |
Initiative i4219: Rabatte ersatzlos streichen
Ja: 19 (29%) · Enthaltung: 21 · Nein: 46 (71%) · Nicht angenommen (Rang 5)
Letzter Entwurf vom 29.11.2013 um 09:15 Uhr · Quelltext
Die Bundesfinanzordnung möge in §2 (1) wie folgt geändert werden:
Alter Text
Die BGF kann Rabatte oder „Probemonate“ (befristeter Erlass des Mitgliedsbeitrags bei Erstakkreditierung) durch entsprechende Veröffentlichungen festlegen oder im Einzelfall gewähren.
Neuer Text
Diesen Satz streichen.
Begründung
Je nachdem, wie die Abstimmung ausgeht, wird der Mitgliedsbeitrag maximal € 20 oder € 30 pro Jahr betragen. Das ist jedem zumutbar, Vergünstigungen sind daher nicht notwendig, zumal sie auch einen Mehraufwand in der Verwaltung darstellen.