Initiative i3286: Vorgangsweise zur Rekapitalisierung von too-big-too-fail Banken
 Ja: 60 (91%) · Enthaltung: 4 · Nein: 6 (9%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 02.07.2013 um 19:46 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (3)

Die Piratenpartei Österreichs möge untenstehenden Programmpunkt an geeigneter Stelle in ihr Programm aufnehmen:

Antrag

Wirtschaft, Soziales, Konsumentenschutz

Banken und Versicherungen

Bankenkrise

Die Piratenpartei Österreichs fordert die Umsetzung des Vorschlages der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zur künftigen Vermeidung von Bankenkrisen. Konkret befürworten wir die Vorschläge aus dem Dokument „A template for recapitalising too-big-to-fail banks“, welches die folgenden drei Schritte umfassen:

  • Im ersten Schritt leitet die Bankenaufsicht eine erzwungene Rekapitalisierung des betroffenen Instituts ein, sobald sie zum Schluss gekommen ist, dass die Eigenkapitaldecke der Bank den Anforderungen nicht mehr genügt. Dazu legt die Behörde fest, wie hoch die Eigenkapitalquote sein muss, um jeglichen Zweifel an der Solvenz des Instituts auszuräumen, und stellt sicher, dass diese Zielquote unmittelbar erreicht wird, indem sie nach- und gegebenenfalls auch vorrangige Forderungen im nötigen Umfang in Eigenkapital wandelt. Im Gleichschritt mit dieser Zwangsumwandlung geht die Bank in das Eigentum einer neu gegründeten Holdinggesellschaft über. Diese Gesellschaft gehört den ehemaligen Aktionären der Bank sowie denjenigen Gläubigern, deren Forderungen von der Aufsichtsbehörde gewandelt wurden.
  • Die Maßnahmen des ersten Schrittes erlauben im zweiten Schritt die Fortführung der Bankgeschäfte, gegebenenfalls mit neuen Management. Dadurch kann die Bank bei Bedarf frisches Fremdkapital aufnehmen, ohne dass sich daraus Unklarheiten in Bezug auf den rechtlichen Status der neuen Verbindlichkeiten ergeben. Im Verbund mit der gestärkten Eigenkapitaldecke der Bank bietet dies Gewähr dafür, dass der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung und störungsfrei weitergeführt werden kann.
  • Im dritten Schritt verkauft die Holdinggesellschaft nach einiger Zeit die Bank an den oder die Meistbietenden und wird im Anschluss daran liquidiert. Da das Finanzinstitut im Vorfeld des Verkaufs ohne Betriebsunterbrechung agieren konnte, es mit einer gesunden Bilanzstruktur ausgestattet ist und der Verkauf nicht unter Zeitdruck stattfindet, kann ein Verkauf der Bank oder seiner Aktiven unter Wert vermieden werden.

Begründung

Der Vorschlag erlaubt eine einfache und transparente Rekapitalisierung eines Finanzinstituts, selbst wenn dessen Verbindlichkeiten komplex strukturiert sind und er ist sehr schnell umsetzbar (in einem Wochenende). Er nimmt keine öffentlichen Mittel in Anspruch, sondern macht die Eigentümer und Gläubiger der Bank für Verluste haftbar, die zur Unterkapitalisierung des Instituts geführt haben.

Neben dem Eigenkapitalisierungsgrad der Bank vor der Zwangsumwandlung und der angestrebten Eigenkapitalausstattung danach muss die Aufsichtsbehörde zum Zeitpunkt ihres Eingreifens lediglich die Rangfolge der bestehenden Verbindlichkeiten kennen. Die Bewertung dieser Verbindlichkeiten hingegen wird dem Markt überlassen. Auch der Einbezug versicherter Depositen stellt konzeptionell kein unüberwindbares Problem für den Sanierungsmechanismus dar. So könnte ein Einlagensicherungsfonds der Bank Mittel zur Verfügung stellen und im Gegenzug vorrangiger Gläubiger der Holdinggesellschaft werden, falls die Umwandlung nachrangiger Forderungen nicht zur Rekapitalisierung genügt.

Den Geldgebern (Sparern) wird bei dieser Lösung ihr Vermögen nicht weggenommen ("haircut"), sondern es wird in Eigenkapital umgewandelt. Die Rechtssicherheit für Investoren wird damit gewährleistet. Sie werden Miteigentümer und bei einer erfolgreichen Restrukturierung der Bank besteht die Chance, nur einen kleinen Teil des eingesetzten Kapitals zu verlieren.
 

Quellen

Vorschlag weitgehend übernommen von: Dirk Niepelt, Ökonomenstimme.org: Bail-in (1. Juli 2013)