behördlich angeordnete Umwandlung von Forderungen(z.B.: Sparbuch) = Enteignung
am 29.08.2013 um 12:03:06 Uhr

Und dann steht im Beisatz des letzten Satzes des ersten Punktes plötzlich, dass es eine Wandlung von Forderungen in Aktionäre der Holding-gesellschaft gibt. d.h. mein Sparbuch oder Konto bei Bank XY kann von einer Behörde in "Aktien" des Unternehmens gewandelt werden. Ist es eine Pleite-bank, bin ich also bankrott. Das erinnert mich das an Zypern.

Derzeit ist es so, dass eine Forderung "VOR" den Aktionären gereiht ist. d.h. Forderungen (Sparbuch, Konto) sind VOR den Aktionären zu bedienen. Die Behörde kann nun den Sparer gleich dem Aktionär / Investor setzen. Wenn ich ein Sparbuch eröffne kann ich also das Risiko des Aktionärs erhalten, aber nur mit dem Zinssatz des Sparbuchs. Ist das nicht ungerecht ?


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