Diese Initiative | 4 | (3+1) | 11 | (5+6) | Streichung von "§ 6 Mandatare (2)" in der LGO | |||
Diese Initiative | 4 | (2+2) | 12 | (7+5) | Leistungsgerechte Parteisteuer: Abänderung von "§ 6 Mandatare (2)" in der LGO |
Die Passage...
(2) Spätestens mit Beginn der Funktionsperiode des neuen Grazer Gemeinderats ist ein Sozialtopf der Piratenpartei Steiermark einzurichten. Mit diesem Sozialtopf sind nichtkommerzielle Gemeinwohlprojekte zu fördern. Über die Förderung entsprechender Projekte entscheidet der Landesvorstand auf fristgerechten Antrag. Mandatsträger und Mandatsträgerinnen steirischer Piraten auf allen Ebenen haben in den Sozialtopf mindestens 5% ihres Brutto-Gehalts, das sie aufgrund ihrer politischen Funktion beziehen, monatlich in den Sozialtopf einzuzahlen. Zusätzliche Spenden nimmt der Sozialtopf von Organisationen und Individualpersonen an. Der Sozialtopf ist vollständig transparent zu führen: Der Stand und monatliche Aktualisierungen der Zu- und Abgänge sind auf der Website der Piratenpartei Steiermark zu dokumentieren. Über die ordnungsgemäße Anwendung wacht die Landesgeschäftsführung.
...soll nicht verändert werden.
Landesgeschäftsordnung - § 6. Mandatare Abs 2: https://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Steiermark/GO