Widerspricht OGH Urteil
am 24.05.2013 um 12:15:56 Uhr

Ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 stellt auch die Verfassungskonformität der Parteisteuer infrage: Nur wenn "den von Mandatsträgern vereinbarungsgemäß zu leistenden Parteisteuern konkrete, in Geld bewertbare Gegenleistungen gegenüberstehen, kann die zu leistende Parteisteuer nicht als sittenwidrig angesehen werden". Im Rahmen einer solchen Sittenwidrigkeitsprüfung müsse im Einzelfall abgewogen werden, welche konkreten Gegenleistungen Mandatare durch die jeweilige Parteienorganisation erfahren, erklärt OGH-Richter Raimund Wurzer.

Quellen:
Zitat aus Standard
Ris, OGH Urteil


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