Initiative i3071: Abänderung von "§ 6 Mandatare (2)" in der LGO
Diese Initiative wurde am/um 24.05.2013 12:14:13 Uhr zurückgezogen

Die Initiatoren empfehlen folgende Initiative zu unterstützen: Thema #1398: Streichung von "§ 6 Mandatare (2)" in der LGO
Letzter Entwurf vom 24.05.2013 um 11:35 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Abänderung von "§ 6 Mandatare (2)" in der LGO

Antrag

Ich stelle den Antrag den § 6 Mandatare (2) (Ursprünglicher Text, siehe Link zur LGO) wie folgt abzuändern:

(2) Mandatsträger und Mandatsträgerinnen steirischer Piraten auf allen Ebenen haben mindestens 5% ihres Brutto-Gehalts, das sie aufgrund ihrer politischen Funktion beziehen, monatlich auf das Sub-Konto der LO einzuzahlen. Dieses Geld ist für die politische Arbeit der LO Steiermark zu verwenden. Über die ordnungsgemäße Anwendung wachen die zuständigen Personen innerhalb des Organs des Landesvorstandes.

Begründung

Dieser Antrag soll mehr oder weniger den eigenen "Sozialtopf" der vorher in der LGO verankert war abschaffen und so die 5% des Brutto-Gehalts unserer Mandatare zur allgemeinen politischen Arbeit der LO-Steiermark freigeben.

Derzeit verfügen wir nur über einen Gemeinderat. Mit 5% dessen Gehalts lässt sich kein sinnvoler Sozialtopf führen. Wird dieses Geld der allgemeine politische Arbeit der LO zur Verfügung gestellt, so können eher Projekte, Kampangnen oder sonstige Veranstaltungen finanziert werden, da hier zusätzlich zu den 5% auch andere Finanzen der LO herangezogen werden können.

Zusätzlich erscheinen 5% des Bruttogehalts in einem eigenen, getrennten Sozialtopf zynisch im Vergleich zu der Parteienförderung die uns in Graz zusteht.