Initiative i2449: Änderung von §3(2) der Bundesgeschäftsordnung - Einberufung der Bundesgeneralversammlung (Crews+Basisabstimmung)
 Ja: 34 (64%) · Enthaltung: 2 · Nein: 19 (36%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 22.02.2013 um 19:12 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Bundesgeschäftsordnung möge in §3(2) wie folgt angepasst werden.

Alter Text

(2) Die LOs können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen, spätestens jedoch 6 Wochen vor dem Termin der BGV. Wenn keine Bewerbung eingereicht wurden hat das einberufende Organ eine LO auszuwählen. Bei der Entscheidung sollen vorangegangene BGVs speziell berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.

Neuer Text

(2) Landesorganisationen und Crews können binnen 10 Tagen ihre Bewerbung für die Ausrichtung einreichen. Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Basismeinung (etwa via Meinungsbildern gemäß der LDO), spätestens jedoch sechs Wochen vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung. Wenn keine Bewerbung eingereicht wurde, hat das einberufende Organ eine Landesorganisation auszuwählen. Bei der Entscheidung sollen vorangegangene Bundesgeneralversammlungen speziell berücksichtigt werden, um die Anreisewege der Mitglieder insgesamt möglichst ausgeglichen zu gestalten.

Begründung

Crews müssen keiner Landesorganisation angehören und würden ohne Änderung der Bundesgeschäftsordnung der Möglichkeit beraubt, sich um die Ausrichtung einer Bundesgeneralversammlung auszurichten. Eine beauftragte Crew könnte somit auch gleich den Grundstock für die zu gründende AG BGV bilden.

Wir wollen, dass möglichst viele Mitglieder an der Bundesgeneralversammlung teilnehmen können.

Die Entscheidung über den Austragungsort ist eine wichtige Entscheidung und sollte von der Basis vorgenommen werden. Entscheidungsgründe könnten sein: Entfernung zum Wohnort, Übernachtungsmöglichkeiten, Features des Austragungsortes (techn. Ausstattung, Catering..), anstehende lokale Wahlen, Zeitpunkt der letzten Austragung-

Auch die Basis hat die Weisheit, die Auswahl der Austragungsorte ausgeglichen zu gestalten. Wer meint, eine solche Entscheidung könne nur von einem Organ wie dem Bundesvorstand "gerecht" getroffen werden, möge eine Stunde Nachhilfe in Basisdemokratie nehmen.

Austragungswillige Landesorganisationen oder Crews können sich direkt bei der Basis um die Austragung bewerben und ihren Austragungsort jedem schmackhaft machen, indem sie z.B. ausreichend Übernachtungsmöglichkeiten organisieren oder um Unterstützung bei einer lokalen Wahl bitten.

Die Entscheidung wird transparent. (Vergleiche bspw. mit Vergabe von Austragungsorten zu olympischen Spielen).

Auf diese Weise erreichen wir eine maximale Teilnehmerzahl bei durchschnittlich erhöhter Zufriedenheit.

Die relevanten Änderungen sind fett geschrieben, weiters wurden zu vermeidende Abkürzungen ausgeschrieben und Rechtschreibfehler korrigiert.