Textanpassung
am 22.02.2013 um 19:04 Uhr

Ein direkter Beschluss geht sich von den Fristen her im Normalfall einfach nicht aus, da kann man bestenfalls ein Meinungsbild machen. Daher:

Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch die Basis mittels eines geeigneten Liquid Democracy Tools (Liquid Feedback) bis spätestens 6 Wochen vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung.

Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch das einberufende Organ nach Einlangen der Bewerbungen und unter Berücksichtigung der Basismeinung (etwa via Meinungsbildern gemäß der LDO), spätestens jedoch sechs Wochen vor dem Termin der Bundesgeneralversammlung.


Meinungsbild der UnterstützerMeine MeinungÄnderungswunsch zur Zeit nicht umgesetztÄnderungswunsch zur Zeit umgesetzt
 
 
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