Nach bisheriger Rechtslage ist es einem Arbeitgeber nicht erlaubt, seinen Mitarbeitern eine Aufstellung (analog dem Lohnzettel) zu präsentieren, die die gesamten Lohnkosten pro Arbeitnehmer enthält.
Die Motivation dahinter: der Arbeitnehmer soll nicht wissen - bzw sprichwörtlich monatlich vor Augen geführt bekommen - wie hoch der Staatsanteil an seiner Wertschöpfung tatsächlich ist.
Dies widerspricht diametral piratischen Grundsätzen:
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Der Lohnzettel/die Gehaltsabrechnung aller unselbständig Beschäftigten hat alle Lohnkostenbestandteile zu enthalten, die der Arbeitgeber entweder indirekt - für den Arbeitnehmer - oder direkt - aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses an all staatlichen Stellen zu entrichten hat.
Hintergrund:
Es ist von enormer gesellschaftspolitischer Bedeutung, den Menschen Wissen zu vermitteln, wieviel von ihrer Leistung tatsächlich umverteilt wird.
Dieses Thema betrifft 60 % aller Wahlberechtigten direkt.