ArgeDaten: "Für Daten auf Gehaltszettel gilt Minimalprinzip"
am 28.01.2013 um 15:55 Uhr

Ich bin grundsätzlich eurer Meinung, aber es gilt folgendes zu beachten:

http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=34682ehz

Manchmal kriegen auch andere Leute die Lohnzettel in die Finger und dort ist es wichtig, möglichst nur relevante Daten weiterzugeben. Besonders hervorzuheben ist hier der Gewerkschaftsbeitrag:

"Üblicherweise enthalten diese Angaben eine Reihe von personenbezogenen Informationen, welche weit über die Nennung des bloßen finanziellen Bezuges hinausgehen. Dazu zählen häufig etwa Informationen über vorgenommene Abzüge des Arbeitgebers für Mitgliedsbeiträge bei Gewerkschaften oder Religionsgemeinschaften oder Angaben über die berufliche Tätigkeit des Beziehers."

Mich würde interessieren, welche Rechtsmaterie gegen weitere Informationen am Lohnzettel spricht, außer das Datenschutzgesetz. Ich denke, hier schneiden sich zwei Interessen.Ich denke, dass eine Zweiteilung des Lohnzettels diesen Interessenskonflikt lösen könnte:

  • Teil A mit den Minimalangaben, die man problemlos für diverse Nachweise an diverse Stellen weitergeben kann (Förderungen, etc.).
  • Teil B, wo klipp und klar die gesamte Steuer- und Abgabenbelastung aufgezeigt wird.

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