Initiative i2152: Bundesheer-/Zivildienstreform Zeitlich und Finanzielle Angleichung (ohne geschlechtlicher Gleichstellung)
 Ja: 5 (11%) · Enthaltung: 24 · Nein: 40 (89%) · Nicht angenommen (Rang 4)
Diese Initiative
 
 
3(3+0)58(33+25)
 
 
Arbeitsgruppe bilden um Konzepte zu erarbeiten
Diese Initiative
 
 
3(2+1)49(28+21)
 
 
Wehr- und Zivildienst reformieren
Diese Initiative
 
 
7(7+0)29(12+17)
 
 
Wehr- und Zivildienst reformieren, aber nicht noch mehr Menschen zwangsverpflichten
Letzter Entwurf vom 26.01.2013 um 00:26 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (5)

Diese Initiative ist identisch mit i2056. Die Gleichstellung aufgrund des Geschlechts wurde ausgenommen aufgrund dieser Meinungsäußerung: https://forum.piratenpartei.at/showthread.php?tid=2455&pid=15892#pid15892 um dies als eigene Variante abzufragen, da diese offenbar denkbar ist. Außerdem gibt es bei uns strikte Gegner dieser Gleichstellung. Siehe Chat in https://ppoe.piratenpad.de/PoKo-at-Wehrpflicht? (Gleich zu Beginn)
Daher soll die Meinungsbildung zu dieser Frage auch im Rahmen des jetzigen Meinungsbildes erfolgen. Ich lade auch jede/n als MitInitiator/in ein, da ich denke dass er/sie selbst von denen die dies vertreten, weiter über den Text hier entscheiden sollten.

Antrag:

Es soll folgende Position an geeigneter Stelle in das Programm aufgenommen werden:

Die Piratenpartei Österreichs befürwortet die Gleichstellung von Wehr- und Zivildienst.

Obwohl wir uns als Piraten gegen einen Wehrdienst aussprechen, und dem damit verbundenen Zwang am "Wehrersatzdienst" im aussprechen, sind kurz- und mittelfristige Reformen des bestehenden Systems auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der freiwillige Partizipation der Normalzustand ist, notwendig.
 

Dazu gehört eine Gleichstellung der Dauer von Wehr- und Zivildienst.

Im Rahmen dieses Meinungsbildes soll ein gemeinsamer Standpunkt erarbeitet werden.
 

Erklärung:
"Wehrersatzdienst", wird verwendet da es in Österreich keine Zivildienstpflicht gibt, sondern "nur" eine Wehrpflicht. Die Wehrpflicht bedeutet damit eine grundsätzlichen Pflicht zum Dienst mit der Waffe.