Diese Initiative | 12 | (8+4) | 17 | (8+9) | Crew-Konzept (Konsensentwurf Ger77, Romario, Vilinthril) ohne nautische Anspielungen | |||
Diese Initiative | 12 | (10+2) | 13 | (5+8) | Zusatzantrag: AGn sind spezielle Crews (Konsensentwurf Ger77, Romario, Vilinthril) | |||
Diese Initiative | 35 | (15+20) | 12 | (4+8) | Zusatzanträge zu i1877,i1878,i1879: Zuordnung zu mehreren Regionen | |||
Diese Initiative | 36 | (16+20) | 10 | (2+8) | LQFB Gliederungen für alle NUTS-3 Regionen mit aktiven Piraten | |||
Diese Initiative | 41 | (17+24) | 0 | (0+0) | LQFB Gliederungen für alle Bezirke mit aktiven Piraten (beschränkt auf LOs) | |||
Diese Initiative | 36 | (15+21) | 2 | (2+0) | Zusatzantrag: Explizite Gleichstellung von Arbeitsgruppen | |||
Diese Initiative | 46 | (18+28) | 1 | (1+0) | LQFB Gliederungen für alle Bezirke mit aktiven Piraten (beschränkt auf Bezirke) | |||
Diese Initiative | 41 | (16+25) | 0 | (0+0) | Bildung von lokalen Gruppen (Einführung Crew-Konzept) |
Folgender Paragraph soll zur Bundesgeschäftsordnung hinzugefügt werden:
§ xx. Crews
(1) Crews sind sich selbst organisierende Einheiten der Piratenpartei. Sie dienen vor allem der sozialen Vernetzung, der Konsensfindung sowie der Weitergabe von Wissen an Neupiraten. Crews sind keine Organe der Piratenpartei.
(2) Die Gründung einer Crew erfolgt ebenso wie die Auflösung ohne Formalitäten. Die Gründung einer Crew kann durch jedes Mitglied der Piratenpartei Österreichs erfolgen.
(3) Eine Crew umfasst mindestens zwei Mitglieder. Die Crewgröße sollte möglichst derart sein, dass man noch gut ein gemeinsames Gespräch führen kann. Wenn es dauerhaft zuviele Mitglieder dafür werden, teilt sich die Crew in zwei neue auf. Wenn es dauerhaft zuwenige Mitglieder werden, löst sich die Crew auf oder verschmilzt mit einer anderen.
(4) Jede Crew hat (nach Möglichkeit) einen festen Ankerplatz für regelmäßige Crewtreffen an einem öffentlichen Ort (z. B. Bar, Café, IRC-Channel, Mumble-Raum, …). Sie trifft sich, so oft die Mitglieder es für richtig halten, mindestens aber einmal im Monat. Eine Crew kann sich (unabhängig von den LO-Zugehörigkeiten ihrer Mitglieder) einer LO zuordnen, muss dies aber nicht tun.
(5) Jede Crew gibt sich einen prägnanten, piratischen Namen.
(6) Wenn Entscheidungen anstehen, sollte möglichst ein Konsens der ganzen Crew erzielt werden. Wenn dies nicht möglich ist, entscheidet die Mehrheit. Die Minderheit trägt dann entweder die Mehrheitsentscheidung vollinhaltlich mit oder gründet eine neue Crew.
(7) Jede Crew wählt einen Koordinator und einen Navigator. Diese haben keinerlei Entscheidungsgewalt. Der Koordinator organisiert und moderiert die Treffen und vertritt die Crew nach außen. Der Navigator betreut neue Crewmitglieder und ist verantwortlich für die Orientierung der Crewarbeit an Statuten und Parteiprogramm. Koordinator und Navigator können jederzeit abgewählt werden.
(8) Die Crew muss entsprechend ihrer Ressourcen und unter Beachtung des Datenschutzes ihre Arbeit allen Mitgliedern der Piratenpartei Österreichs regelmäßig zugänglich machen. Jede Crew pflegt eine Seite im Wiki, auf der zumindest Name und Beschreibung der Crew, die Namen der Mitglieder, Zugehörigkeit zu einer LO, der Ankerplatz und die Termine der Crewtreffen verzeichnet sind. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Navigator.
(9) Crews können bei der BGF oder ggf. bei der zuständigen LGF um Zuteilung allgemeiner Mittel ansuchen. Dies inkludiert etwa Flyer, Infrastruktur für Infostände oder sonstige Sachmittel, aber auch Geldmittel zur Finanzierung von Aktivitäten. Außenwirksame Aktionen abseits von Veranstaltungen zur Information oder Mitgliederwerbung bedürfen der Genehmigung durch BV oder ggf. durch den zuständigen LV.
(10) Zu Wahlkampfzeiten sind Crews dazu angehalten, entsprechend ihrer Möglichkeiten personell und/oder thematisch die Wahlkampfaktivitäten zu unterstützen, wobei dies in Absprache mit dem jeweiligen Wahlkampfteam zu geschehen hat.
(11) Die Crew kann vom BV oder ggf. vom zuständigen LV aufgelöst werden, wenn sie binnen zwei Monaten keine Aktivitäten zeigt, ihren Pflichten (z. B. der Informationspflicht gemäß (8)) nicht nachkommt oder außenwirksame Aktionen setzt, zu der sie nicht befugt ist. Gegen diese Auflösung von außen kann beim SG Einspruch erhoben werden.
(12) Neupiraten sind herzlich eingeladen, zu Crewtreffen zu kommen.
Begründung
Konsens-Entwurf der beiden Vorschläge von Ger77 und Romario.