Initiative i1585: Geschäftsordnung ultra light
 Ja: 5 (62%) · Enthaltung: 0 · Nein: 3 (38%) · Nicht angenommen (Rang 2)
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3(3+0)5(5+0)
 
 
keine Ortsgruppe
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6(6+0)2(2+0)
 
 
Status-Quo soll bleiben.
Letzter Entwurf vom 05.12.2012 um 17:03 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Geschäftsordnung der OG Graz lautet wie folgt:

Text

§ 1 Allgemeines

(1) Die Ortsgruppe (OG) Graz der Piratenpartei Österreichs ist eine Unterorganisation im Sinne der Geschäftsordnung der LO Steiermark. Sie führt den Namen „Piratenpartei Graz“.

(2) Der Sitz der OG Graz ist Graz.

(3) Die OG Graz umfasst das Gebiet der Stadt Graz.

(4) Das offizielle Publikationsmedium ist die Website https://graz.piratenpartei.at

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können nur natürliche Personen sein, die Mitglied der Piratenpartei Österreichs sind.

(2) Stimmberechtigt sind Mitglieder die ordentlich akkreditiert wurden und ihren Mitgliedsbeitrag entrichtet haben.

(3) Mit Ende der Mitgliedschaft in der Piratenpartei Österreichs endet auch die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Graz.

§ 3 Ortsgruppenstruktur

(1) Das oberste willensbildende Organ der OG Graz ist die Ortsgruppengeneralversammlung (OGV).

(2) Für die Außendarstellung sind im Wahlkampf die Listenkandidaten sowie außerhalb des Wahlkampfes die gewählten Mandatare verantwortlich.

(3) Die Mitgliederverwaltung wird durch die Landesgeschäftsführung (LGF) der LO Steiermark durchgeführt.

§ 4 OGV „Ortsgruppengeneralversammlung“

(1) Die OGV ist das oberste willensbildende Organ der OG Graz. Sie ist eine ordentliche Mitgliederversammlung, die auf Verlangen von mindestens 50% der Mitglieder und höchstens einmal pro Monat einberufen wird.

(2) Die OGV beschließt Programm und Geschäftsordnung mit 60% Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nur protokolliert werden. Mehr Enthaltungen als Zustimmungen lassen keine nötige Mehrheit entstehen.

(3) Die Entscheidung über den Austragungsort erfolgt durch die LGF und ist unter Beilage der vorläufigen Tagesordnung sofort allen Mitgliedern mitzuteilen, spätestens jedoch 6 Wochen vor der Abhaltung der OGV.

(4) Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor der OGV zu stellen. Alternative oder widersprechende Anträge dazu können bis 1 Woche vor der OGV gestellt werden. Anträge sind ausformuliert einzureichen. Änderungen an Regelwerken sollen im Wortlaut vorliegen.

(5) Kandidaturen sind bis 1 Woche vor der OGV möglich. Kandidaturen sind auch möglich, wenn die Wahl nicht explizit ausgeschrieben ist, jedoch die Möglichkeit einer Abwahl besteht. Im Falle einer spontanen Abwahl sind Kandidaturen auch auf der OGV selbst noch so lange möglich bis die Kandidatenliste durch Mehrheitsbeschluss der OGV geschlossen wird.

(6) Die LGF hat aus den eingereichten Anträgen bis 7 Tage vor der OGV eine Tagesordnung für eine eintägige OGV zu erstellen und mit der regulären Einladung auszusenden.

(7) Nach der offiziellen Begrüßung sind mindestens ein Moderator und ein Protokollisten zu wählen. Die Kandidaten dafür werden spontan aufgestellt.

(8) Das Protokoll muss innerhalb von 14 Tagen nach der OGV in gedruckter Form von den Protokollisten den Moderatoren und der LGF unterschrieben und an LV, und auf Verlangen weiteren Mitgliedern, gegeben werden. Eine digitale Version muss allen Mitgliedern sofort zugänglich gemacht werden.

(9) Zur OGV muss eine Versammlungsordnung als Antrag eingebracht werden, die zumindest Regeln für Tagesordnung, Wortmeldungen und Formalanträge definiert.

§ 5 Liquid Democracy Ordnung

(1) Für alle direkten Regelwerke dauert die Phase Neu ≤ 7 Tage, die Phase Diskussion 14 Tage, die Phase Eingefroren 7 Tage und die Phase Abstimmung 7 Tage.

(2) Für alle Regelwerke zur Mitgliederversammlung dauert die Phase Neu ≤ 14 Tage, die Phase Diskussion 700 Tage, die Phase Eingefroren 7 Tage und die Phase Abstimmung 7 Tage. Die Anträge in Regelwerken „… zur Mitgliederversammlung“ werden manuell durch den OV genau 14 Tage vor der Mitgliederversammlung von der Phase „Diskussion“ in die Phase „Eingefroren“ übergeführt.

Begründung

Eine deutlich kürzere GO die darauf abzielt dass wir gar keine Organe außer der OGV brauchen. Die OGV muss außerdem nur selten einberufen werden da der Großteil der Arbeit über LQFB laufen könnte. So wäre bei OG Treffen Zeit für schöne inhaltliche Diskussionen und die Erarbeitung neuer Inhalte.