Die 6-Wochen-Ankündigunsfrist ist zu lang
am 11.12.2012 um 09:55 Uhr

Die 6-Wochen-Frist kommt aus der BGV mit dem Problem der Anreise aus dem gesamten Bundesgebiet. Im Ortsgebiet von Graz wären imho 3-4 Wochen genug.

Man bedenke, dass die angedeutet monatliche MV mit einer 6-Wochenfrist gar nicht realisierbar ist.

Man bedenke, dass man sich in dringenden Fällen eine ungeheure Schwerfälligkeit auferlegt.

Man bedenke, dass in anderen Organisationen (z. B. Vereinen) ein Organ existiert, das bei "Gefahr in Verzug" handlungsfähig ist, auch wenn diese Handlung später gerechtfertigt werden muss. Hier existiert kein solches unmittelbar handlungsfähiges Organ.

Bei einer Verkürzung dieser Frist wären natürlich auch die Fristen für Anträge entsprechend anzupassen.


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