Initiative i1188: Streichung BGO §2 (4) und (5)
Diese Initiative wurde am/um 03.11.2012 16:23:53 Uhr zurückgezogen

Die Initiatoren empfehlen folgende Initiative zu unterstützen: Thema #587: Streichung BGO §2 (4), (5), (6), (7) und (8)
Letzter Entwurf vom 30.10.2012 um 14:00 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Die Absätze (4) und (5) mögen gestrichen werden da sie sich auf den gestrichenen Absatz (2) beziehen:

(4) Der EBV hat das Gesuch innerhalb von 4 Wochen zu behandeln. Wenn notwendig muss dafür eine gesonderte Sitzung einberufen werden.

(5) Der Auszuschließende muss ehestmöglich, spätestens jedoch eine Woche vor der Entscheidung, über den Antrag sowie die vorgebrachten Gründe informiert zu werden. Er hat das Recht eine Gegenargumentation einzubringen.