Initiative i787: Abschaffung des §188 StGB
 Ja: 72 (91%) · Enthaltung: 6 · Nein: 7 (9%) · Angenommen
Diese Initiative
 
 
71(45+26)11(11+0)
 
 
Abschwächung des §188 StGB
Diese Initiative
 
 
70(44+26)12(12+0)
 
 
Änderung StGB §188 "Herabwürdigung religiöser Lehren"
Letzter Entwurf vom 21.09.2012 um 09:06 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Recht

Strafgesetzbuch

Freie Meinungsäußerung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschaffung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ aus.

Begründung

Der Paragraph der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wird immer wieder dazu verwendet, die Meinungsfreiheit einzuschränken und Kritik (auch berechtigte Kritik) an Religionen zu verhindern.

Originalzitat

Hier der Originaltext: ͈§ 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.