Initiative i786: Abschwächung des §188 StGB
 Ja: 31 (53%) · Enthaltung: 27 · Nein: 27 (47%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
11(11+0)71(45+26)
 
 
Abschaffung des §188 StGB
Diese Initiative
 
 
29(14+15)16(13+3)
 
 
Änderung StGB §188 "Herabwürdigung religiöser Lehren"
Letzter Entwurf vom 21.09.2012 um 09:06 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Der folgende Text möge an passender Stelle (Überschrift, Subüberschrift) ins Parteiprogramm aufgenommen werden:

Text

Recht

Strafgesetzbuch

Freie Meinungsäußerung

Die Piratenpartei Österreichs spricht sich für eine Abschwächung des §188 StGB „Herabwürdigung religiöser Lehren“ aus. Eine geeignete Möglichkeit zur Abschwächung wäre, die Passage „herabwürdigt und verspottet“ durch „massiv und undifferenziert herabwürdigt und verspottet“ zu ersetzen.

Begründung

Der Paragraph der „Herabwürdigung religiöser Lehren“ wird immer wieder dazu verwendet, die Meinungsfreiheit einzuschränken und Kritik (auch berechtigte Kritik) an Religionen zu verhindern.

Originalzitat

Hier der Originaltext: ͈§ 188. Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.