In der Satzung steht unter:
§ 3.Rechte und Pflichten der Mitglieder (9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde.
Meiner Meinung nach erklärt dieser Absatz meine oben erhobene Forderung ausreichend, denn wenn eine Mitgliedschaft ruht, können nicht die Rechte einer solchen, wie beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht in Anspruch genommen werden.
Da diesbezüglich aber offenbar keine ausreichende Klarheit herrscht, und es bei der EBV - Sitzung vom 18.4.2017 zu einer Stimmabgabe einer Person kam, die den Beitrag für 2017 nicht entrichtet hat, ist eine Klarstellung offensichtlich notwendig.
Ich beantrage daher §3 (9) der Satzung mit dem Satz: „In diesem Zeitraum ruht das Stimmrecht wie auch das passive Wahlrecht auf allen Ebenen.“ zu ergänzen.
- Desertrold: Kann man machen, gebe aber zu bedenken, dass wir uns damit mitunter die eigenen Organe handlungsunfähig machen. Annahme: Man braucht 70% der Stimmen, es gibt drei Organe, einer hat den MB nicht bezahlt > kein Beschluss möglich.
- Niko:
Ich denke, dass es jedem, dem die Piratenpartei am Herzen liegt zuzumuten ist, seinen Beitrag bis Ende Jänner einzuzahlen, gerade für jemanden mit Organfunktion sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
Dein Beispiel ist nicht zutreffend, denn wenn einer der drei Organe sein Stimmrecht aufgrund von Nichtzahlung verloren hat, können die anderen beiden sehr wohl entscheiden, da sie in dem Fall sogar 100% der Stimmrechte auf sich vereinen.
- Desertrold:
ad 1) kann man so sehen, hat sich in der Realität anders dargestelt ad 2) woraus leitest du das ab? Solang ein Organ besetzt ist, egal ob mit oder ohne Stimmrecht, ist es den Mitgliedern des Organs hinzu zuzählen. Entweder ist mit der Nichtzahlung des MBs die Organstellung erloschen, dann wäre das so wie von dir beschrieben, oder aber es wird nur das Stimmrecht entzogen und das ist das definitiv nicht so.