In der Satzung steht unter: § 3.Rechte und Pflichten der Mitglieder (9) Der Mitgliedsstatus ruht für Zeiträume, in denen der für diesen Zeitraum zu entrichtende Mitgliedsbeitrag nicht oder noch nicht entrichtet wurde. Meiner Meinung nach erklärt dieser Absatz meine oben erhobene Forderung ausreichend, denn wenn eine Mitgliedschaft ruht, können nicht die Rechte einer solchen, wie beispielsweise das aktive und passive Wahlrecht in Anspruch genommen werden. Da diesbezüglich aber offenbar keine ausreichende Klarheit herrscht, und es bei der EBV - Sitzung vom 18.4.2017 zu einer Stimmabgabe einer Person kam, die den Beitrag für 2017 nicht entrichtet hat, ist eine Klarstellung offensichtlich notwendig. Ich beantrage daher §3 (9) der Satzung mit dem Satz: „In diesem Zeitraum ruht das Stimmrecht wie auch das passive Wahlrecht auf allen Ebenen.“ zu ergänzen.