Initiative i6833: Prüfung von LGV-Beschlüssen (rückwirkend bis 01.01.2014)
 Ja: 0 · Enthaltung: 0 · Nein: 1 (100%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 27.08.2016 um 15:21 Uhr · Quelltext

Nachdem es – scheinbar – nun doch so ist, dass LGV-Anträge, entgegen der letzten Handhabungen, doch vorab im Liquid eingebracht werden müssen, beschließen wir, die Mitglieder der Wr.Piratenpartei, dass das BSG sämtliche LGV-Beschlüsse rückwirkend bis zum 01.01.2014 auf ein ordnungsgemäßes Zustandekommen prüft und diese ggf. für ungültig zu erklären.

Nachdem gegenwärtig ein SG aufgrund personeller „Mängel“ nicht existiert, soll die Überprüfung auf Korrektheit durch das BSG erfolgen.
 

Hintergrund:

Nachdem eingie Anträge für diese LGV zwar im Wiki eingebracht wurden, jedoch nicht im Liquid zur Abstimmung eingereicht wurden, diese Praxis jedoch neuerdings wieder herangezogen wird, sollen LGV Beschlüsse der jüngeren Vergangenheit auf ihr Korrektes Zustandekommen überprüft und ggf. für null und nichtig erkärt werden. Eine Überprüfung wäre insofern notwendig, sofern einzelne LGV-Beschlüsse welche jedoch nicht korrekt zustandegekommen sind, noch gültig sind.

1 Diskussionsbeiträge
  • Desertrold: Lass mich raten - Du, Alexis, als einfaches Basismitglied, requirierst für Dich, Alexis, neue Aufgaben für das Schiedsgericht? Dir ist soweit klar, dass du an diesem Verfahren nicht beteiligt sein wirst? Neue SGO schon gelesen? :)