Initiative i6775: das alles nicht, eine "Konformitätsprüfung" ist nur für Schiedsgerichtsverfahren von Bedeutung und wird von diesem durchgeführt
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Letzter Entwurf vom 05.07.2016 um 11:49 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Eine "Konformitätsprüfung" ist nur im Laufe eines SG Verfahrens von Belang und ist daher, wie auch klar geregelt, durch das SG im jeweiligen Fall durchzuführen. Es steht jedem frei sich bei anderen Organisationen zu beteiligen und es steht auch jedem frei, dieses Engagenement beim SG durch einen AA / MA anzuzeigen. Hier werden INIs eingebracht, die keine Relevanz haben, aber jede Menge Arbeit erzeugen, die in bester alex'scher Manier dann andere zu erledigen haben, und genau nichts bringen.

2 Diskussionsbeiträge
    • Desertrold: Diskutiert wird bitte im reddit und nicht im liquid und außerdem wurde andernorts schon alles zu dem Thema gesagt. Was den AA angeht, ist es Aufgabe des SG diese Einordnung vorzunehmen, das entspricht der Beschlusslage. Es ist im Interesse des BV, dass die aktuelle Beschlusslage Anwendung findet und nicht irgendwelche unedigen Meinungsbilder, die hunderte von Emails erzeugen und genau nichts bewirken, außer dass sich wieder mal alle mit Dir - Alexis beschäftigen.
      • Alexis:

        "etwaige Vereinbarkeiten" sind auch für neue Mitglieder vom Interesse, welche bspw. auch bei einer anderen politischen Vereinigung, Partei oder Liste Mitglied oder aktiv sind! Folglich ist es eine schlichte falsche Behauptung, dass "Vereinbarungen" nur im Rahmen von "Ausschlussverfahren" von Relevanz seien....