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Aufgrund der ggw. Aktualität und mehrfacher diesbezüglicher Diskussionen, mögen die einzelnen Piratinnen und Piraten, doch bitte zum Ausdruck bringen, wer ihrer Meinung nach, für eine etwaige Beurteilung von Mehrfachmitgliedschaften bei Parteien bzw. parteipolitisches Engagement bei einer anderen Partei, trotz Mitgliedschaft bei den Piraten, zuständig sein soll:
Dies ist nicht erst seit dem laufenden Verfahren beim (Bundes-)Schiedsgericht von Relevanz, sondern wurde bereits im Vorfeld der WienWahlen2015 thematisiert, blieb jedoch bis dato unbeantwortet.
Auf Wien bezogen, würde dies bspw. darum gehen, „wer“ darüber urteilt/entscheidet, dass Basismitglieder, sprich Mitglieder ohne Organfunktionen bei den Piraten, anderswo, also bei einer anderen Partei mitwirken und kandidieren dürfen, wie bspws. bei
Die diesbezügliche Meinungsbilder, sollen einerseits etwaige Unklarheiten bereinigen und auch einen gewissen fixen Handlungsrahmen für die Mitglieder darstellen, bzw. eine Basis für etwaige Organ-/Basisentscheidungen bilden.
Durchaus sinnvoll wäre es, wenn eine solche Beurteilung, nicht dann erfolgen, wenn Wahlen anstehen und ein etwaiger Wahlerfolg im Zentrum der Beurteilung steht, sondern bestenfalls dann, wenn keine Wahlen sind und folglich auch weniger bis kein Konkurrenzdenken vorherrscht.
"etwaige Vereinbarkeiten" sind auch für neue Mitglieder vom Interesse, welche bspw. auch bei einer anderen politischen Vereinigung, Partei oder Liste Mitglied oder aktiv sind! Folglich ist es eine schlichte falsche Behauptung, dass "Vereinbarungen" nur im Rahmen von "Ausschlussverfahren" von Relevanz seien....