Initiative i6680: kein solcher Beschluss
 Ja: 8 (73%) · Enthaltung: 0 · Nein: 3 (27%) · Angenommen
Letzter Entwurf vom 14.05.2016 um 11:51 Uhr · Quelltext · Zeige alle Versionen (2)

Begründung:

Bevor die LP Wien nicht in die Satzungen der ppat aufgenommen ist, handelt es sich formal um eine andere Partei, nicht um unsere LO/LP. Folglich könnte ein Organ der ppat nicht Organ der LP Wien sein. Das ist abzulehnen, es gelten auch für alle anderen LOs/LPs diese Bestimmungen und daher ist das abzuwarten. Zudem ist keine Eile geboten und auch keine Gefahr in Verzug. Uns hier rechtlich in Graubereiche zu begeben, wenn eh alles am Laufen und in Bewegung ist, ist kontraproduktiv. Der LV-Wien wird eine LGV einberufen, sobald dies sinnvoll erscheint und sich dort einer Wahl stellen.