Initiative i6679: ehebaldigste Mitgliederversammlung gem. § 6 (5) Landesparteieneinheitssatzung
 Ja: 3 (30%) · Enthaltung: 1 · Nein: 7 (70%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Diese Initiative
 
 
3(3+0)8(7+1)
 
 
kein solcher Beschluss
Letzter Entwurf vom 14.05.2016 um 11:43 Uhr · Quelltext

Antrag gem. § 6 (5) Landesparteieneinheitssatzung auf ehebaldigste Mitgliederversammlung (LGV) der LO/PP-Wien

Wir, die Unterstützter dieser Liquid-Initiative fordern jene vom Erweiterten Bundesvorstand eingesetzten Mitglieder des Landesvorstandes der LO/LP-Wien auf, ehebaldigst eine Landesgenerallversammlung einzuberufen.
 

Der Antrag auf eine ehebaldigste Landesgeneralversammlung, erfolgt gemäß § 6 (5) Landesparteieneinheitssatzung: Stimmen 10 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder dieser Initiative zu, ist die Landesgeneralversammlung ehebaldigst (sofort) einzuberufen.
 

Begründung(en):

  • Kein weiteres Verzögern und Hinausschieben einer Mitgliederversammlung!
  • Kein weiteres Verzögern zum „Vorteil“ von „(Wien) Andas“ und zum Nachteil der Piratenpartei Wien bzw. Österreich.
  • Auf der letzten LGV des Jahres 2015, gab es die – informelle, nicht festgeschriebene bzw. nicht dokumentierte – Einigung, eine neuerliche LGV zum frühst-möglichen Zeitpunkt im Jahr 2016 einzuberufen. Zwar gab es im April 2016 eine LGV welche jedoch für lediglich drei Stunden anberaumt wurde, sodass es sich nur „formell“ um eine ordentliche LGV handelte. Tatsache ist, dass bei der LGV im April 2016, weder LV, noch LGF, noch RP und auch keine weiteren Organe bzw. „Funktionäre“ (Landessekretariat) von den Mitgliedern gewählt wurden. Ernannt (Gewählt) wurden lediglich die sog. „Delegierte Wien Andas Rat“.
  • Bei der LGV im April 2016 nicht behandelte Anträge: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-1/Anträge
  • Gegenwärtige Anträge zur zweiten LGV2016: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Kategorie:Landesorganisation_Wien/LGV2016-2/Anträge
  • Basis-Demokratische Wahl der Organe durch die Mitglieder,
  • Wahl des/-r Landesschiedsrichter/In
  • Die (Basis-)Mitglieder sollen weiters die Möglichkeit haben:
  1. Grundsätzliche Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte,
  2. Festlegung von kurz- und Mittelfristigen Zielsetzungen,
  3. Festegung hinsichtlich etwaiger öffentlichkeitswirksamer Projekte,
  4. Gemeinsame Entscheidungen hinsichtlich der „Marschrichtung“ zu treffen,
  5. etwaige laufende aber nicht zielführende Projekte zu beenden,
  6. Kooperationen mit Vereinen und Co. zu überdenken, zu beenden, weiterzuführen oder neu anzustreben,

(mit) zu entscheiden!
 

Rechtsgrundlage hinsichtlich dem Antrag auf die Einberufung einer LGV:

§ 6 (5) Landesparteieneinheitssatzung: Landesgeneralversammlung sind auf Verlangen von zumindest 10% der stimmberechtigten Mitglieder einzuberufen.
 
 

LGV-Hintergrundinformationen:

  • LGV 2015/3: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/LGV2015-3
  • LGV 2016/1: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/LGV2016-1
  • „Entwurf“ für LGV 2016/2: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Landesorganisation_Wien/LGV2016-2