Initiative i664: Misstrauensantrag soll von der Basis nicht-geheim abgestimmt werden
 Ja: 19 (48%) · Enthaltung: 8 · Nein: 21 (52%) · Nicht angenommen (Rang 2)
Letzter Entwurf vom 08.09.2012 um 16:34 Uhr · Quelltext

Ein Misstrauensantrag ist weniger eine Personenwahl als vielmehr eine Entscheidung, ob ein konkreter Anlass (zumindest unmittelbar, eventuell auch bloß temporär) der Ausübung der Organfunktion entgegensteht. Aus diesem Grund kann und darf die Abstimmung durchaus öffentlich sein, vor allem, da dadurch eine Abstimmung auch via Onlinesystemen wie LiquidFeedback möglich ist.