Ein Misstrauensantrag ist weniger eine Personenwahl als vielmehr eine Entscheidung, ob ein konkreter Anlass (zumindest unmittelbar, eventuell auch bloß temporär) der Ausübung der Organfunktion entgegensteht. Aus diesem Grund kann und darf die Abstimmung durchaus öffentlich sein, vor allem, da dadurch eine Abstimmung auch via Onlinesystemen wie LiquidFeedback möglich ist.